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	<title>Kommentare zu: Hartz-4 Miete</title>
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	<description>Informationsplattform rund um das Thema Hartz-4</description>
	<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 23:41:18 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Erwin</title>
		<link>http://hartz-4.info/hartz-4-miete/#comment-122</link>
		<dc:creator>Erwin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 17:47:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-4.info/?page_id=13#comment-122</guid>
		<description>Die Höhe der Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab 

Wie hoch die Miete für eine Wohnung die vom Hartz 4 Amt bezahlt wird sein darf hängt von mehreren Faktoren ab und kann pauschal nicht gesagt werden. Zum einen spielt natürlich die Anzahl der Personen eine Rolle, zum anderen aber auch die Stadt in der der jeweilige Empfänger von Hartz 4 nach einer Wohnung sucht. So sind Wohnungen in großen Städten natürlich generell teurer als in einem kleinen Dorf. 
Damit jeder Hartz 4 Empfänger genau weiß was ihm in seiner Situation und der jeweiligen Wohngegend auch wirklich zu steht empfiehlt es sich kurz vor der Wohnungssuche beim Amt die genauen Zahlen zu erfragen. Denn nicht nur für die Kaltmiete der Wohnung gibt es einen geregelten Satz, sondern auch für die Nebenkosten. Zu den Nebenkosten zählen alle im Rahmen der Wohnung anfallende Kosten außer Stromkosten und Warmwasserzubereitung. 
Ist eine Wohnung dann letztendlich vom Amt bewilligt worden, wird die Miete für die Wohnung in der Regel auch direkt ohne Umwege auf das Konto des Vermieters überwiesen. Dies geschieht um eine Zweckentfremdung der Miete zu vermeiden und so auch zu vermeiden das sich der Hartz 4 Empfänger unnötig in Mietschulden stürzt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Höhe der Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab </p>
<p>Wie hoch die Miete für eine Wohnung die vom Hartz 4 Amt bezahlt wird sein darf hängt von mehreren Faktoren ab und kann pauschal nicht gesagt werden. Zum einen spielt natürlich die Anzahl der Personen eine Rolle, zum anderen aber auch die Stadt in der der jeweilige Empfänger von Hartz 4 nach einer Wohnung sucht. So sind Wohnungen in großen Städten natürlich generell teurer als in einem kleinen Dorf.<br />
Damit jeder Hartz 4 Empfänger genau weiß was ihm in seiner Situation und der jeweiligen Wohngegend auch wirklich zu steht empfiehlt es sich kurz vor der Wohnungssuche beim Amt die genauen Zahlen zu erfragen. Denn nicht nur für die Kaltmiete der Wohnung gibt es einen geregelten Satz, sondern auch für die Nebenkosten. Zu den Nebenkosten zählen alle im Rahmen der Wohnung anfallende Kosten außer Stromkosten und Warmwasserzubereitung.<br />
Ist eine Wohnung dann letztendlich vom Amt bewilligt worden, wird die Miete für die Wohnung in der Regel auch direkt ohne Umwege auf das Konto des Vermieters überwiesen. Dies geschieht um eine Zweckentfremdung der Miete zu vermeiden und so auch zu vermeiden das sich der Hartz 4 Empfänger unnötig in Mietschulden stürzt.</p>
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	<item>
		<title>Von: Sandra</title>
		<link>http://hartz-4.info/hartz-4-miete/#comment-121</link>
		<dc:creator>Sandra</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 17:45:08 +0000</pubDate>
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		<description>3 oder 4 Zimmer was wird unterstützt?

Für einen Haushalt mit 3 Personen gilt für die Übernahme der Kosten durch Hartz 4 die Regel das die Wohnung maximal 75 qm oder aber 3 Räume haben darf.
Das bedeutet das die Wohnung nicht größer in der Anzahl der Quadratmeter sein darf, aber auch die Anzahl der Zimmer darf die vorgegebenen 3 Räume nicht überschreiten.
Für jeden Bewohner mehr werden vom Hartz 4 Amt etwa 10 bis 15 qm hinzu gerechnet. 
Jegliche Wohnungen die nicht in den vom Amt angesehen Rahmen passen müssen von diesem daher gar nicht und auch nicht anteilig bezahlt werden. 
Berücksichtigt werden bei der Bewilligung der Wohnung aber auch persönliche und berufliche Bedürfnisse. So kann bei einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern je nach Absprache mit dem Amt auch eine vier zimmer Wohnung mit maximal 75qm als angemessen erachtet werden. Da gerade Jugendliche einfach ihr eigenes Zimmer, einen sogenannten Rückzugraum, benötigen. Ist allerdings ein Säugling teil der Familie so wird dieser noch nicht als vollwertige Person betrachtet und so stehen einem auch nicht die 10 bis 15qm mehr zu. Dies geschieht erst dann wenn der Säugling zu alt geworden ist um bei den Eltern im Schlafzimmer mit zu schlafen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>3 oder 4 Zimmer was wird unterstützt?</p>
<p>Für einen Haushalt mit 3 Personen gilt für die Übernahme der Kosten durch Hartz 4 die Regel das die Wohnung maximal 75 qm oder aber 3 Räume haben darf.<br />
Das bedeutet das die Wohnung nicht größer in der Anzahl der Quadratmeter sein darf, aber auch die Anzahl der Zimmer darf die vorgegebenen 3 Räume nicht überschreiten.<br />
Für jeden Bewohner mehr werden vom Hartz 4 Amt etwa 10 bis 15 qm hinzu gerechnet.<br />
Jegliche Wohnungen die nicht in den vom Amt angesehen Rahmen passen müssen von diesem daher gar nicht und auch nicht anteilig bezahlt werden.<br />
Berücksichtigt werden bei der Bewilligung der Wohnung aber auch persönliche und berufliche Bedürfnisse. So kann bei einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern je nach Absprache mit dem Amt auch eine vier zimmer Wohnung mit maximal 75qm als angemessen erachtet werden. Da gerade Jugendliche einfach ihr eigenes Zimmer, einen sogenannten Rückzugraum, benötigen. Ist allerdings ein Säugling teil der Familie so wird dieser noch nicht als vollwertige Person betrachtet und so stehen einem auch nicht die 10 bis 15qm mehr zu. Dies geschieht erst dann wenn der Säugling zu alt geworden ist um bei den Eltern im Schlafzimmer mit zu schlafen.</p>
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		<title>Von: Devson</title>
		<link>http://hartz-4.info/hartz-4-miete/#comment-6</link>
		<dc:creator>Devson</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:58:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-4.info/?page_id=13#comment-6</guid>
		<description>ich erhalte Hartz 4, meine mietkosten werden zum teil bezahlt.
jetzt möchte mit meinen kindern (18 und 20 jahre alt) nach hannover ziehen, also sind wir 3 personen.
habe gelesen, dass mir 75 m² zustehen, aber muss die Wohnung denn wirklich 3 zimmer haben und nicht mehr? 4 zimmer wären perfekt, denn ein raum sollte man ja als wohnzimmer nutzen können..

noch eine frage. wie hoch darf die miete sein?

ich bedanken mich im Voraus für die Antworten

mfG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich erhalte Hartz 4, meine mietkosten werden zum teil bezahlt.<br />
jetzt möchte mit meinen kindern (18 und 20 jahre alt) nach hannover ziehen, also sind wir 3 personen.<br />
habe gelesen, dass mir 75 m² zustehen, aber muss die Wohnung denn wirklich 3 zimmer haben und nicht mehr? 4 zimmer wären perfekt, denn ein raum sollte man ja als wohnzimmer nutzen können..</p>
<p>noch eine frage. wie hoch darf die miete sein?</p>
<p>ich bedanken mich im Voraus für die Antworten</p>
<p>mfG</p>
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